Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen der Wartimo AG (nachfolgend «Wartimo») und ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Wartimo.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten von Wartimo sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch Wartimo zustande. Bei Daueraufträgen gilt der unterzeichnete Vertrag als verbindliche Grundlage.
3. Leistungserbringung
Wartimo erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Terminverschiebungen aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt. Wartimo ist berechtigt, Teilleistungen an Subunternehmer zu vergeben.
4. Preise und Zahlung
Die in der Offerte genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich Wartimo das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % p. a. zu verrechnen.
5. Mängelrüge und Garantie
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich zu melden. Wartimo verpflichtet sich, berechtigt gerügte Mängel kostenlos zu beheben. Bei der Umzugsreinigung mit Übergabegarantie gilt: Wird die Wohnungsabnahme durch den Vermieter aufgrund unzureichender Reinigung verweigert, bessert Wartimo kostenlos nach.
6. Kündigung von Dauerverträgen
Dauerverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
7. Haftung
Wartimo haftet für Schäden, die durch nachweisliches Verschulden entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Schäden durch höhere Gewalt, Dritte oder mangelnde Mitwirkung des Kunden wird keine Haftung übernommen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wettingen, Kanton Aargau.
